Gleichbehandlungskommissionen ab 2014

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Dokument GBK I/1005/21

Entscheidende Kommission

Gleichbehandlungskommission

Senat

I

Entscheidungsart

Einzelfallprüfungsergebnis

Geschäftszahl

GBK I/1005/21

Entscheidungsdatum

07.12.2021

Diskriminierungsgrund

Geschlecht

Diskriminierungstatbestand

Selbstständige Tätigkeit

Text

Senat römisch eins der Gleichbehandlungskommission

Das Einzelfallprüfungsergebnis zu GZ GBK I/1005/21, mit dem festgestellt wurde, dass die Antragstellerin auf Grund des Geschlechtes bei der Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie der Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger Tätigkeit gemäß Paragraph 4, Ziffer 3, Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, idgF) diskriminiert wurde, kann gemäß Paragraph 12, Absatz 7, Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1979, idgF) nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, 7. Dezember 2021

Dr.in Eva Matt

Vorsitzende des Senates römisch eins der GBK

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2022

Dokumentnummer

GBK_I_20211207_GBK_I_1005_21

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