Gleichbehandlungskommissionen ab 2014

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Dokument GBK I/750/17

Entscheidende Kommission

Gleichbehandlungskommission

Senat

I

Entscheidungsart

Einzelfallprüfungsergebnis

Geschäftszahl

GBK I/750/17

Entscheidungsdatum

14.11.2018

Diskriminierungsgrund

Geschlecht

Diskriminierungstatbestand

Selbstständige Tätigkeit

Text

Senat römisch eins der Gleichbehandlungskommission

Das gegenständliche Einzelfallprüfungsergebnis, mit dem festgestellt wurde, dass die Antragstellerin auf Grund des Geschlechtes bei der Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie der Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger Tätigkeit gemäß Paragraph 4, Ziffer 3, Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,) mittelbar diskriminiert wurde, kann gemäß Paragraph 12, Absatz 7, Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2013,) nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2019

Dokumentnummer

GBK_I_20181114_GBK_I_750_17

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