Bundesrecht
Hier finden Sie das österreichische Bundesrecht in konsolidierter Fassung, wobei Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet wurden. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich. Die Dokumentationseinheit (ein Dokument) ist ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift.
Hier finden Sie das Bundesgesetzblatt in seiner rechtlich verbindlichen Form. Seit 1. Jänner 2004 ist die hier kundgemachte elektronische Fassung die authentische. Es ist zu beachten, dass nur die signierte Fassung rechtlich verbindlich ist.
Hier sind die Jahrgänge 1945 bis einschließlich 2003 des Bundesgesetzblattes und das Staatsgesetzblatt 1945 in rechtlich unverbindlicher Form verfügbar.
Hier finden Sie das Reichsgesetzblatt 1849 bis 1918, das Staatsgesetzblatt 1918 bis 1920, das Bundesgesetzblatt 1920 bis 1938 und das Gesetzblatt für das Land Österreich 1938 bis 1940 in rechtlich unverbindlicher Form. Für die Darstellung der Dokumente wird mittels Link auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek verwiesen.
Dieser Link verweist auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek, wo Sie insbesondere die Justizgesetzsammlung (1780 - 1848) und die Politische Gesetzessammlung (1792 - 1848) finden.
Dieser Link verweist auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek, wo Sie das Deutsche Reichsgesetzblatt von 1919 bis 1945 finden. Auch Suche nach Titeln ist möglich.
Hier finden Sie Begutachtungsentwürfe, soweit diese verfügbar sind.
Hier finden Sie Regierungsvorlagen seit dem Jahr 2004.
Hier finden Sie englische Übersetzungen ausgewählter Rechtsvorschriften.