Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2024/10/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ro 2024/10/0009

Entscheidungsdatum

27.03.2025

Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §14
PrivSchG 1962 §14 Abs2 litb

Rechtssatz

Die Aufrechterhaltung eines einer Privatschule auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen verliehenen Öffentlichkeitsrechts hängt u.a. davon ab, ob während der Verleihungsdauer eine Übereinstimmung der Organisation, des Lehrplans und der Ausstattung der Schule sowie der Lehrbefähigung des Leiters und der Lehrer mit dem jeweils geltenden, vom zuständigen Bundesminister erlassenen oder genehmigten Organisationsstatut gegeben ist. Ist dies der Fall und sind auch die weiteren Voraussetzungen weiterhin gegeben, so gilt das der Privatschule verliehene Öffentlichkeitsrecht hinsichtlich aller im maßgeblichen Organisationsstatut enthaltenen Ausbildungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100009.J05

Im RIS seit

05.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2025

Dokumentnummer

JWR_2024100009_20250327J04