Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
Ro 2020/03/0001
Entscheidungsdatum
16.06.2020
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1996 §10
WaffG 1996 §23 Abs2
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/03/0130 E 21. Jänner 2019 RS 10
Stammrechtssatz
Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030001.J09
Im RIS seit
17.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2020
Dokumentnummer
JWR_2020030001_20200616J09