Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/03/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0130

Entscheidungsdatum

21.01.2019

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §10;
WaffG 1996 §23 Abs2;

Rechtssatz

Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030130.L12

Im RIS seit

11.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2018030130_20190121L10

Rechtssatz für Ro 2020/03/0001

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ro 2020/03/0001

Entscheidungsdatum

16.06.2020

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §10
WaffG 1996 §23 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0130 E 21. Jänner 2019 RS 10

Stammrechtssatz

Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030001.J09

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020

Dokumentnummer

JWR_2020030001_20200616J09

Rechtssatz für Ra 2021/03/0163

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0163

Entscheidungsdatum

01.09.2022

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §10
WaffG 1996 §23 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0130 E 21. Jänner 2019 RS 10

Stammrechtssatz

Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030163.L07

Im RIS seit

10.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2022

Dokumentnummer

JWR_2021030163_20220901L06

Rechtssatz für Ra 2024/03/0112

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0112

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §23 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0130 E 21. Jänner 2019 RS 10

Stammrechtssatz

Zur Darlegung einer entsprechenden Sportausübung sind derart nähere Angaben über die Trainingstätigkeit bei der Ausübung des Schießsportes anhand näherer Aufzeichnung über das konkrete Schießtraining (Art und Umfang) verlangt, zudem ist darzulegen, dass die beantragte Erweiterung der Ausübung konkreter spezieller Disziplinen des Schießsportes dient. Aus diesen Aufzeichnungen muss daher ersichtlich sein, wie lange an welchen Tagen und mit welcher Waffe bezüglich welcher Disziplin das Training jeweils erfolgte (VwGH 10.10.2018, Ra 2018/03/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030112.L06

Im RIS seit

22.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2026

Dokumentnummer

JWR_2024030112_20251217L06