Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2019/03/0012
Entscheidungsdatum
26.06.2019
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §48 Abs3
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0015
Rechtssatz
Eine bestehende Kostenentscheidung kann nicht auf "sämtliche" in Zukunft zu errichtende Sicherungsanlagen an derselben Eisenbahnkreuzung weiterbestehen, sondern - wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 18. Februar 2015, Ro 2014/03/0077, bereits entschieden hat - lediglich im Fall der Weiterbelassung einer schon bestehenden Sicherung von schienengleichen Eisenbahnübergängen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030012.L04
Im RIS seit
23.08.2019
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019
Dokumentnummer
JWR_2019030012_20190626L04