Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2018/03/0017
Entscheidungsdatum
05.09.2018
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisbKrV 2012 §102 Abs3
Rechtssatz
Im Zusammenhang mit § 102 Abs. 3 EisbKrV 2012 kommt eine Anpassung der bestehenden Anlage überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Bestandanlage fahrtbedingt angeschaltet wird (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0037).Im Zusammenhang mit Paragraph 102, Absatz 3, EisbKrV 2012 kommt eine Anpassung der bestehenden Anlage überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Bestandanlage fahrtbedingt angeschaltet wird vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030017.J01
Im RIS seit
12.08.2022
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2022
Dokumentnummer
JWR_2018030017_20180905J01