Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11328 A/1984
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
83/03/0016
Entscheidungsdatum
15.02.1984
Index
L65000 Jagd Wild
L65007 Jagd Wild Tirol
Norm
JagdGDV Tir 1969 §7 Abs8;
JagdRallg impl;
Rechtssatz
Die Nichterfüllung der Anleitung zur Abschussmeldung, dass der Bezirksverwaltungsbehörde zwei Ausfertigungen der Abschussmeldung zu übermitteln sind (im gegenständlichen Fall wurde nur eine Ausfertigung vorgelegt) stellt ein als Verwaltungsübertretung zu ahndendes Verhalten dar (§ 7 Abs 8 DV - vgl Anlage 6 hiezu).Die Nichterfüllung der Anleitung zur Abschussmeldung, dass der Bezirksverwaltungsbehörde zwei Ausfertigungen der Abschussmeldung zu übermitteln sind (im gegenständlichen Fall wurde nur eine Ausfertigung vorgelegt) stellt ein als Verwaltungsübertretung zu ahndendes Verhalten dar (Paragraph 7, Absatz 8, DV - vergleiche Anlage 6 hiezu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983030016.X04
Dokumentnummer
JWR_1983030016_19840215X04