Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10532 A/1981
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
81/12/0052
Entscheidungsdatum
14.09.1981
Index
77 Kunst Kultur
Rechtssatz
Das Bestehen einer nach § 1 Abs 1 DSchG qualifizierten (hier: sonstigen kulturellen) Bedeutung allein rechtfertigt nicht die Unterschutzstellung. Dazu muss kommen, dass die Erhaltung des Gegenstandes wegen dieser Bedeutung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Frage hat die Behörde als Rechtsfrage für sich allein und unabhängig von den DAZU geäußerten Meinungen der Amtsachverständigen zu lösen.Das Bestehen einer nach Paragraph eins, Absatz eins, DSchG qualifizierten (hier: sonstigen kulturellen) Bedeutung allein rechtfertigt nicht die Unterschutzstellung. Dazu muss kommen, dass die Erhaltung des Gegenstandes wegen dieser Bedeutung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Frage hat die Behörde als Rechtsfrage für sich allein und unabhängig von den DAZU geäußerten Meinungen der Amtsachverständigen zu lösen.
Schlagworte
Arbeitercottage - Denkmalschutz
Arbeitercottage - Denkmalschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981120052.X03
Im RIS seit
29.04.2004
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2008
Dokumentnummer
JWR_1981120052_19810914X03