Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
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Seit 2004 erscheint das Bundesgesetzblatt im Rahmen des Rechtsinformationssystems RIS.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im RIS kundgemachte Fassung (§ 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt, BGBl. I Nr. 100/2003),
und zwar nur die signierte Fassung (XML, Symbol
, "Signierte Daten" );
die anderen Fassungen (
,
,
)
sind nicht rechtsmaßgeblich.
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anita.gruber@bka.gv.at
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